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Wir sind Wahlärzte für alle Krankenkassen

SEHR GEEHRTE BESUCHERIN! SEHR GEEHRTER BESUCHER!

 
Wenn Sie Interesse an unserem Leistungsangebot haben bzw. eine Untersuchung und ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen können Sie mit unserem Sekretariat (Fr. Denise Amon) einen Termin vereinbaren:

Telephon: Mo-Do von 10-17: 01/544 91 28

 E-Mail mailto:deniseamon@gmx.at

Gerne führen wir auch für Sie unverbindlich individuelle Computertomographien, CT-Diagnosen und Operationsplanungen in unserem neuen DVT-Zentrum zum Selbstkostenpreis durch. ("Digitale Volumentomographie": höhere Präzision, feinere Auflösung und geringstmögliche Strahlenbelastung). Die Bilder und/oder Planungsunterlagen können Sie dann zu Ihrem Hauszahnarzt mitnehmen.

Videokontakt: ordination.dr.troedhan

(Sie benötigen dafür eine Webcam; dieser Service ist voraussichtlich ab Mai 2007 im Vollbetrieb, bis dahin nur fallweise Erreichbarkeit)

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite:
 SO ERREICHEN SIE UNS

 

Nach einer kompletten Durchuntersuchung des Mund- Kiefer- Gesichtsbereiches wird mit Ihnen ein kompletter Behandlungsplan erarbeitet, der sowohl die unbedingt notwendigen medizinischen Maßnahmen als auch Ihre persönlichen Wünsche in Bezug auf Ästhetik und kostenabhängigen Qualität der Versorgung umfasst. Sie werden bei diesem Beratungsgespräch auch eingehend über alle Risiken der notwendigen bzw. von Ihnen gewünschten Behandlungen und über Behandlungsalternativen aufgeklärt.

Bitte bedenken Sie dass im Gegensatz zu Versprechungen in populärwissenschaftlichen Gesundheitsmagazinen die Medizin nie 100%ige Erfolge versprechen kann, da die Medizin vor allem von der Heilungsfähigkeit Ihres Körpers abhängt ! (so z.B. verdankt der Schifahrer Hermann Maier den Erhalt seines Beines nach seinem Unfall mehr seiner aussergewöhnlichen Kondition als der Medizin. Jedem Durchschnittspatienten hätte das Bein amputiert werden müssen).

Sie erhalten danach einen verbindlichen Heilkostenplan der alle Behandlungskosten bis zur Fertigstellung der Sanierung umfasst sowie eine Kostenabschätzung für jährlich anfallende "Servicekosten".

Wenn der Behandlungs- und Heilkostenplan Ihre Zustimmung findet und Sie sich ausreichend über alle Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt fühlen, werden sämtliche Termine in Zusammenarbeit mit Ihnen fixiert, sodass Sie auch abschätzen können, wann die Sanierung abgeschlossen sein wird.

Wir sind stolz darauf, dass die Wartezeit im langjährigen Durchschnitt für einen bereits fixierten Termin lediglich zehn Minuten beträgt. Das heißt: wenn für Sie ein Termin um 12 Uhr fixiert ist, sitzen Sie spätestens um 12.10 am Behandlungsstuhl.

Um Ihnen auch in einem Notfall prompt helfen zu können, haben wir täglich eine "Notfallstunde" für unsere Patienten reserviert. 

  HEILKOSTEN:

Alle Ärzte Ihres Zentrums für Gesichtsästhetik sind Wahlärzte für alle gesetzlichen Krankenkassen (Wahlarztsystem). 

Die Kosten für die grundlegende Sanierung Ihrer Zähne richtet sich nach dem jeweils gültigen Kassentarif Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und umfasst gemäß dem Kassenvertrag folgende Leistungen:

  • Zahnfüllungen (da die Kassentarife für Amalgamfüllungen für die bei uns ausschliesslich verwendeten Keramikfüllungen ab 2005 nicht mehr kostendeckend sind wird zuzüglich zum Kassentarif der Materialverbrauch verrechnet)
  • Wurzelbehandlungen
  • zahnerhaltende Operationen (Wurzelspitzenresektionen)
  • Entfernung von Zähnen/Wurzelresten/Weisheitszähnen
  • Teil- und Totalprothesen in Standardausführung
  • abnehmbare Zahnspangen

Für fixe und abnehmbare Zahnspangen, Teil- und Totalprothesen mit und ohne Klammerzahnkronen leisten die verschiedenen Krankenkassen - wie auch bei Kassenzahnärzten - auf vorhergehenden Antrag nur Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe (20-40%). 

Für Versicherte der BVA, SVA, Bauernkrankenkasse, KFA etc. ergibt sich daher bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes keine Kostendifferenz zu einem Kassenzahnarzt, da ein Selbstbehalt generell vorgeschrieben ist, das heisst es macht keinen Unterschied ob Sie einen Wahlarzt mit Privatpatientenservice oder einen Kassenarzt aufsuchen.

Für Versicherte der Gebietskrankenkassen werden 20% der Honorarsumme für die Bearbeitung der Wahlarzthonorarnote einbehalten.

Alle anderen Leistungen wie Mundhygieneprogramme, Zahnaufhellungen, Parodontosebehandlungen, Zahnimplantate, Laserbehandlungen, kosmetische Gesichtschirurgie, Inlays, Kronen, Brücken sind - wie auch bei jedem Kassenzahnarzt - Privatleistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Im Bereich der Privatleistungen liegt Ihr Zentrum in der Preiskalkulation jedoch weit unter dem österreichischen Durchschnitt und unterbietet auch die offiziellen Honorarrichtlinien der Österreichischen Ärztekammer.

Bitte haben Sie Verständnis dass wir genauso wie Kassenzahnärzte keinen Einfluss auf die Rückerstattungen für bewilligungspflichtige Behandlungen (Zahnspangen, Zahnprothesen, CT-Untersuchungen etc.) der gesetzlichen Krankenkassen haben und Ablehnungen eines Antrags durch Ihre Krankenkasse nicht beeinflussen können. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur auf die Grundleistungen wie Zahnfüllungen, Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen, Wurzelbehandlungen etc.). 

  PATIENTEN MIT EINER KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

Wenn Sie im Besitz einer KRANKENzusatzversicherung  sind (nicht ZAHNzusatzversicherung) werden alle chirurgischen Leistungen (Wurzelspitzenresektionen, Weisheitszahnoperationen, Parodontoseoperationen, Kieferknochenvermehrung, Nasenoperationen sofern eine medizinische Begründung wie Schiefstand nach Unfall oder Nasenscheidwandverkrümmung vorliegt etc.) in Vollnarkose in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität durchgeführt und direkt mit Ihrer Zusatzversicherung verrechnet. Die Krankenzusatzversicherung bezahlt jedoch keine zahnärztlichen Leistungen wie Kronen und Brücken und bei manchen Krankenzusatzversicherungen sind Operationen zum Setzen von Zahnimplantaten dezidiert ausgeschlossen!

Da es mittlerweile zahllose Versicherungsvarianten gibt informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsvertreter bzw. Ihrer Versicherungsanstalt welche kiefer- und gesichtschirurgischen Leistungen in Ihrem speziellen Versicherungsvertrag inkludiert sind.

Wenn Sie im Besitz einer ZAHNzusatzversicherung sind übernimmt Ihr Versicherer zumeist einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten für Privatleistungen (je nach Versicherungsvertrag zwischen 50% und 80%, sehr selten 100%) bis zu einem in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Maximalbetrag pro Jahr.

Je nach Vertragsvariante werden auch bei einigen Versicherungen jährliche Fixkosten für Vorbeugungsbehandlungen (Mundhygienebehandlungen, Parodontose-Vorbeugungsbehandlungen, fixe Zahnspangen) übernommen. Die Details finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Zu Ihrer Information über Kranken- und Zahnzusatzversicherungen haben wir einige Links zu Versicherungsanstalten eingerichtet, betonen aber ausdrücklich dass die u.a. Liste weder vollständig ist noch eine Empfehlung für einen Versicherer durch das Zentrum für Gesichtsästhetik darstellt ! Ihr Zentrum steht in keinerlei vertraglichem oder geschäftlichem Verhältnis zu diesen Anstalten und die Anführung dieser Linkseiten erfolgt lediglich als Zusatzservice für Besucher(innen) unserer Homepage.

Kranken- und Zahnzusatzversicherungen: 

UNIQA - Gesundheit Übersicht

Wiener Städtische - Gesundheit - Produkübersicht

Allianz - Produktindex

Zahnbehandlungsfinanzierung (z.B. unsichtbare Zahnspange)

www.carepartners.at

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DDr. Angelo C. Trödhan

Abt. Gesichtschirurgie - Implantologie & Kieferchirurgie

Leiter des Zentrums für Gesichtsästhetik

Dr. Izabela Schlichting

Abt. Prothetik & Oralchirurgie

Dr. Dagmar Lacina

Abt. kons. Zahnheilkunde & Prothetik

PH/DH Marion Amon

Abt. Mundhygiene & Parodontosevorbeugung

Sevgi Aksakalli

Abt. Mundhygiene

 
 

 

 

 

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