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ANMELDUNG, BEHANDLUNG, HEILKOSTEN
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Wir
sind Wahlärzte für alle
Krankenkassen |
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Wenn Sie Interesse an unserem Leistungsangebot haben bzw. eine
Untersuchung und ein unverbindliches Beratungsgespräch wünschen können Sie mit
unserem Sekretariat (Fr. Denise Amon) einen Termin
vereinbaren:
Telephon: Mo-Do von 10-17:
01/544
91 28
E-Mail mailto:deniseamon@gmx.at
Videokontakt:
ordination.dr.troedhan
(Sie benötigen
dafür eine Webcam; dieser Service ist
voraussichtlich ab Mai 2007 im Vollbetrieb,
bis dahin nur fallweise Erreichbarkeit)
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite:
SO ERREICHEN SIE UNS
Nach einer kompletten Durchuntersuchung des Mund- Kiefer- Gesichtsbereiches wird mit Ihnen ein kompletter Behandlungsplan erarbeitet, der sowohl die unbedingt notwendigen medizinischen Maßnahmen als auch Ihre persönlichen Wünsche in Bezug auf Ästhetik und
kostenabhängigen Qualität der Versorgung umfasst.
Sie werden bei diesem Beratungsgespräch
auch eingehend über alle Risiken der
notwendigen bzw. von Ihnen gewünschten
Behandlungen und über
Behandlungsalternativen aufgeklärt.
Bitte bedenken Sie
dass im Gegensatz zu Versprechungen in
populärwissenschaftlichen
Gesundheitsmagazinen die Medizin nie 100%ige
Erfolge versprechen kann, da die Medizin vor
allem von der Heilungsfähigkeit Ihres
Körpers abhängt ! (so z.B. verdankt der
Schifahrer Hermann Maier den Erhalt seines
Beines nach seinem Unfall mehr seiner
aussergewöhnlichen Kondition als der
Medizin. Jedem Durchschnittspatienten hätte
das Bein amputiert werden müssen).
Sie erhalten danach einen verbindlichen Heilkostenplan der alle Behandlungskosten bis zur Fertigstellung der Sanierung umfasst sowie eine Kostenabschätzung für jährlich anfallende "Servicekosten".
Wenn der Behandlungs- und Heilkostenplan Ihre Zustimmung
findet und Sie sich ausreichend über alle
Risiken und Behandlungsalternativen
aufgeklärt fühlen, werden sämtliche Termine in Zusammenarbeit mit Ihnen fixiert, sodass Sie auch abschätzen können, wann die Sanierung
abgeschlossen sein wird.
Wir sind stolz darauf, dass die Wartezeit im langjährigen Durchschnitt für einen bereits fixierten Termin lediglich
zehn Minuten beträgt. Das heißt: wenn für Sie ein Termin um 12 Uhr fixiert ist, sitzen Sie spätestens um
12.10 am Behandlungsstuhl.
Um Ihnen auch in einem Notfall prompt helfen zu können, haben wir täglich eine "Notfallstunde" für unsere Patienten reserviert.
Alle Ärzte Ihres
Zentrums für Gesichtsästhetik sind
Wahlärzte für alle gesetzlichen
Krankenkassen (Wahlarztsystem).
Die Kosten für die grundlegende Sanierung Ihrer Zähne richtet sich nach dem jeweils gültigen Kassentarif Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und umfasst gemäß dem Kassenvertrag folgende Leistungen:
- Zahnfüllungen
(da die Kassentarife für
Amalgamfüllungen für die bei uns
ausschliesslich verwendeten
Keramikfüllungen ab 2005 nicht mehr
kostendeckend sind wird zuzüglich zum
Kassentarif der Materialverbrauch
verrechnet)
- Wurzelbehandlungen
- zahnerhaltende Operationen (Wurzelspitzenresektionen)
- Entfernung von Zähnen/Wurzelresten/Weisheitszähnen
- Teil- und Totalprothesen in Standardausführung
- abnehmbare Zahnspangen
Für fixe und
abnehmbare Zahnspangen, Teil- und
Totalprothesen mit und ohne
Klammerzahnkronen leisten die verschiedenen
Krankenkassen - wie auch bei
Kassenzahnärzten - auf vorhergehenden
Antrag nur Zuschüsse in unterschiedlicher
Höhe (20-40%).
Für Versicherte der BVA, SVA, Bauernkrankenkasse, KFA etc. ergibt sich daher bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes keine Kostendifferenz zu einem Kassenzahnarzt, da ein Selbstbehalt generell vorgeschrieben
ist, das heisst es macht keinen Unterschied
ob Sie einen Wahlarzt mit
Privatpatientenservice oder einen Kassenarzt
aufsuchen.
Für Versicherte der Gebietskrankenkassen werden 20% der Honorarsumme für die Bearbeitung der Wahlarzthonorarnote einbehalten.
Alle anderen Leistungen wie Mundhygieneprogramme,
Zahnaufhellungen, Parodontosebehandlungen, Zahnimplantate, Laserbehandlungen, kosmetische Gesichtschirurgie, Inlays, Kronen, Brücken sind
- wie auch bei jedem Kassenzahnarzt - Privatleistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Im Bereich der Privatleistungen liegt Ihr Zentrum in der Preiskalkulation jedoch weit unter dem österreichischen
Durchschnitt und unterbietet auch die
offiziellen Honorarrichtlinien der
Österreichischen Ärztekammer.
Bitte haben Sie
Verständnis dass wir genauso wie
Kassenzahnärzte keinen Einfluss auf die
Rückerstattungen für
bewilligungspflichtige Behandlungen
(Zahnspangen, Zahnprothesen,
CT-Untersuchungen etc.) der gesetzlichen
Krankenkassen haben und Ablehnungen eines
Antrags durch Ihre Krankenkasse nicht beeinflussen können. Ein
gesetzlicher Anspruch besteht nur auf die
Grundleistungen wie Zahnfüllungen,
Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen,
Wurzelbehandlungen etc.).
Wenn Sie im Besitz einer KRANKENzusatzversicherung
sind (nicht ZAHNzusatzversicherung) werden alle chirurgischen Leistungen (Wurzelspitzenresektionen, Weisheitszahnoperationen, Parodontoseoperationen,
Kieferknochenvermehrung, Nasenoperationen
sofern eine medizinische Begründung wie
Schiefstand nach Unfall oder
Nasenscheidwandverkrümmung vorliegt etc.) in Vollnarkose in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität durchgeführt und direkt mit Ihrer Zusatzversicherung verrechnet. Die Krankenzusatzversicherung bezahlt jedoch keine zahnärztlichen Leistungen wie Kronen und Brücken
und bei manchen Krankenzusatzversicherungen
sind Operationen zum Setzen von
Zahnimplantaten dezidiert ausgeschlossen!
Da es mittlerweile
zahllose Versicherungsvarianten gibt
informieren Sie sich bitte bei Ihrem
Versicherungsvertreter bzw. Ihrer
Versicherungsanstalt welche kiefer- und
gesichtschirurgischen Leistungen in Ihrem
speziellen Versicherungsvertrag inkludiert
sind.
Wenn Sie im Besitz
einer ZAHNzusatzversicherung sind
übernimmt Ihr Versicherer zumeist einen
bestimmten Anteil an den Behandlungskosten
für Privatleistungen (je nach
Versicherungsvertrag zwischen 50% und 80%,
sehr selten 100%) bis zu einem in Ihrem
Versicherungsvertrag festgelegten
Maximalbetrag pro Jahr.
Je nach
Vertragsvariante werden auch bei einigen
Versicherungen jährliche Fixkosten für
Vorbeugungsbehandlungen
(Mundhygienebehandlungen,
Parodontose-Vorbeugungsbehandlungen, fixe
Zahnspangen) übernommen. Die Details finden
Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
Zu Ihrer
Information über Kranken- und
Zahnzusatzversicherungen haben wir einige
Links zu Versicherungsanstalten
eingerichtet, betonen aber ausdrücklich
dass die u.a. Liste weder vollständig ist
noch eine Empfehlung für einen Versicherer
durch das Zentrum für Gesichtsästhetik
darstellt ! Ihr Zentrum steht in keinerlei
vertraglichem oder geschäftlichem
Verhältnis zu diesen Anstalten und die
Anführung dieser Linkseiten erfolgt
lediglich als Zusatzservice für
Besucher(innen) unserer Homepage.
Kranken- und
Zahnzusatzversicherungen:
UNIQA - Gesundheit Übersicht
Wiener Städtische - Gesundheit - Produkübersicht
Allianz - Produktindex
Zahnbehandlungsfinanzierung
(z.B. unsichtbare Zahnspange)
www.carepartners.at
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