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Begriffsdefinition
ULTRALEICHTFLUGZEUG:
alle
doppelsitzigen Ultraleichtflugzeuge (Gleitschirmtrikes,
Drachentrikes, Flugzeuge, Tragschrauber)
dürfen in Europa beim Abheben von
der Startbahn ein maximales Gesamtgewicht
(Flugzeuggewicht, Betriebsmittel
(Öl/Kühlflüssigkeiten), Benzin,
Pilot/Passagiere, Gepäck) von 450kg
nicht überschreiten (Mit Rettungsfallschirm
462kg). Für die USA gelten 550kg.
Für
Einsitzer gelten 300 kg.
Motorisierung:
alle in Europa (und die meisten weltweit)
serienmässig gebauten und derzeit zugelassenen
Tragschrauber (Stand August 2007) verwenden
die österreichischen UL-Motoren von
ROTAX (912 ULS und 914 ULS-Turbo).
ROTAX hat
hier im gesamten UL-Flugzeugbau weltweit
wegen seiner leichten,
zuverlässigen, leisen, wartungs- und
verbrauchsarmen 4-Takt-Flugmotoren
mittlerweile quasi eine Monopolstellung
errungen (ca. 5 Millionen Motoren sind in
der Luft unterwegs).
Leider
machen die Preise für diesen Flugzeugmotor (912 ULS ca. 21.000.- €, 914
ULS-Turbo ca. 27.000.-€ incl. Einbau) in den meisten
Fällen MEHR ALS DIE HÄLFTE (!) der
Anschaffungskosten für einen
Tragschrauber aus.
Vereinzelt
findet man zwar Ultraleicht-Flugzeuge mit
den deutschen Göbler-Hirth-Motoren oder
für den Flugbetrieb umgebauten Automotoren
von SUBARU, jedoch bieten die
Flugzeughersteller fast immer auch teurere
Varianten des gleichen Flugzeugs mit
ROTAX-Motoren an.
Fluggeschwindigkeiten
eines UL-Tragschraubers:
alle
UL-Tragschrauber haben praktisch das gleiche
Geschwindigkeitsband, da dieses von der
Länge des Rotors (von ca. 7m bei Einsitzern
bis ca. 9m bei Doppelsitzern) und dem
Abfluggewicht abhängt. Die
Mindestgeschwindigkeit im Flug ohne zu
sinken liegt bei ca. 30 km/h.
Die
Rotordrehzahlen im Flug reichen von 350
U/min bis 450 U/min. Da die Rotordrehzahl
und damit der Luftwiderstand mit zunehmender
Fluggeschwindigkeit zunehmen und sich die
Rotorblattspitzen bei ca. 200km/h
Fluggeschwindigkeit schon fast mit
Schallgeschwindigkeit drehen liegt die
praktisch erreichbare Höchstgeschwindigkeit (wenn die
Motorleistung ausreicht und die Aerodynamik
stimmt) bei ca. 180 km/h.
Daher gilt für
alle Modelle ein praktisch nutzbares
Geschwindigkeitsband von ca. 30 km/h bis 180
km/h.
Absturzsicherheit:
Die
auf den verschiedenen Internetseiten von
Herstellern und Flugschulen verkündete
Absturzsicherheit gilt natürlich nur beim
Betrieb des Tragschraubers innerhalb seiner
Betriebsgrenzen und technischer
Mängelfreiheit des Tragschraubers selbst.
Zahlreiche
Unfälle in Deutschland - die sowohl auf
technische Mängel des Tragschraubers selbst
als auch auf Pilotenfehler zurückzuführen
sind - haben zu einer Verschärfung der
Ausbildungsordnung und der dringenden
Forderung nach einer rigorosen
Qualitätskontrolle der Hersteller geführt.
Flugzulassung:
da in Österreich die Klasse
Ultraleicht-Tragschrauber noch nicht existiert
müssen Tragschrauber in Österreich am
einfachsten mit Deutscher Zulassung geflogen
werden. Die ungarische Zulassung ist für
XENON, Magni und ELA möglich. Auch mit einer Zulassung im
Herstellerland (Italien/Spanien/Frankreich/USA
etc.) kann der Tragschrauber legal betrieben
werden. Die ständigen Gesetzesänderungen
und EU-Anpassungen (freier Warenverkehr,
Herkunfstlandprizip etc.) schaffen aber noch
weite Graubereiche in denen ultraleicht
geflogen wird.
Impressum:
Marion Amon GmbH, Steinbruchgasse
24, 7062 St. Margarethen/Berg - Bgld.,
Tel:
+43 2680 20003; Geschäftsführerin:
Dr. Margit Winterleitner, CD:
Marion Amon, FN: 172082m
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