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VOLLNARKOSE

SEHR GEEHRTE BESUCHERIN! SEHR GEEHRTER BESUCHER!

 
Durch die rasante Entwicklung des Faches Anästhesie und Intensivmedizin sind Vollnarkosen heutzutage bei Einhaltung der vorgeschriebenen Voruntersuchungen sicher.

Deshalb können wir unseren Patientinnen und Patienten einen besonderen Service anbieten: sämtliche Zahnbehandlungen - von der einfachen Füllung bis hin zu komplexen Implantat- und Brückenversorgungen - können im Zentrum in Vollnarkose durchgeführt werden. Sie schlafen ein und wenn Sie wieder aufwachen ist alles erledigt.

Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung (KEINE spezielle ZAHNzusatzversicherung notwendig!) besitzen, können sämtliche kieferchirurgischen Eingriffe (Weisheitszähne, Wurzelspitzenresektionen, Knochenvermehrungsoperationen, Parodontose-Operationen, Zahnimplantationen, Nasen-Operationen etc.) in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität ebenfalls in Vollnarkose durchgeführt werden. (Die Krankenzusatzversicherung bezahlt nur chirurgische Leistungen jedoch keine Zahnkronen oder Brücken etc.!)

 
Voraussetzung zur Durchführung der Narkose bei ERWACHSENEN sind IMMER:

  • ein Lungenröntgen
  • ein Elektrokardiogramm (EKG)
  • komplette Blutbefunde (Blutbild, Gerinnung, großes Blutlabor, Schilddrüsenwerte)
  • eine interne Freigabe für eine Vollnarkose durch Ihren Hausarzt oder Internisten
  • keine Erkrankung an Schnupfen, Grippe, Husten etc. Nach diesen Erkrankungen sollte mindestens zwei Wochen bis nach der Genesung mit der Narkose zugewartet werden!
  • Die Befunde sollten nach Möglichkeit nicht älter als 14 Tage sein. Wenn Sie an keiner chronischen Erkrankung leiden (Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten, Blut- oder Lebererkrankungen, Schilddrüsenkrankheiten etc.) können die Befunde bis zu vier Monate alt sein wenn Sie zwischenzeitlich nicht erkrankt waren. Wenn Sie an einer der oben angeführten chronischen Erkrankung leiden dürfen die Befunde dagegen nicht älter als 2-3 Tage sein!

Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung besitzen können alle erforderlichen Untersuchungen und die Freigabe am Tag der Operation in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität durchgeführt werden.

 
Voraussetzung zur Durchführung der Narkose bei KINDERN sind IMMER:

  •  Freigabe für Vollnarkose durch den Kinderarzt
  • bei Vorliegen von angeborenen oder erworbenen Erkrankungen eine komplette Befundsammlung und eine Freigabe durch den behandelnden Spezialisten
  • absolute Freiheit von Schnupfen, Husten, grippale Infekte, Magen- Darminfektionen etc.

DER KLEINSTE HUSTEN BEI KINDERN AM TAG DER NARKOSE VERVIELFACHT DAS NARKOSERISIKO ENORM ! DAS VERSCHWEIGEN VON INFEKT-ANZEICHEN BEI KINDERN DURCH DIE ELTERN GEGENÜBER DEM ANÄSTHESISTEN GEFÄHRDET EINE KOMPLIKATIONSLOSE NARKOSE!

 
Für ERWACHSENE und KINDER gilt gleichermaßen:

 
Vor jeder Narkose muß die betreffende Person mindestens 8 Stunden nüchtern sein! Es darf 8 Stunden vor der Narkose nicht einmal ein Schluck Wasser getrunken werden, es sei denn der Anästhesist gestattet einen Schluck zur Einnahme der Beruhigungstablette vor der Narkose. In seltenen Fällen tritt beim Aufwachen aus der Narkose Übelkeit auf die zum Erbrechen führen kann, wenn noch Nahrung oder Flüssigkeit im Magen ist. Da der Schluckreflex nach der Narkose nur schwach ist, könnte daher Magensaft durch Einatmen in die Lunge gelangen, was zu schweren Lungenschädigungen führen kann.

Bei ambulanten Narkosen muss in jedem Fall eine Begleitperson zum Transport nach Hause anwesend sein. Das eigenständige Lenken eines Kraftfahrzeuges aber auch die selbständige Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist NICHT MÖGLICH und wird auch nicht gestattet.

Wenn alle oben angeführten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie unbesorgt einschlafen, unter Umständen schöne Träume genießen und nach dem Aufwachen komplett zahnsaniert nach Hause begleitet werden.

 
Für weitere Fragen zur Vollnarkose steht Ihnen Ihr Anästhesist Dr. Georg Kostyrka (Medicent Baden - Tagesklinik, http://www.detox.at ,
E-mail:gko@detox.at ) gerne zur Verfügung.

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