Gesundheit ist keine Handelsware

"Billige" Behandlungen verursachen viel zu oft nicht behebbare Gesundheits-Schäden

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Prof. Trödhan ist Wahlarzt für alle gesetzlichen Krankenkassen (Wahlarztsystem). Das bedeutet, dass alle Leistungen die Ihre Krankenkasse direkt mit einem Kassenarzt verrechnet jeweils nach dem gültigen Kassentarif zuzüglich allfälliger Sonderleistungen, die Ihre Krankenkasse auch dem Kassenarzt nicht bezahlt und dieser diese Ihnen ebenfalls privat in Rechnung stellt, abgerechnet werden. Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote mit einer genauen Kostenaufstellung der erbrachten Leistungen, die Sie per Banküberweisung einzahlen und dann bei Ihrer Krankenkasse zur gesetzlichen Refundierung (80%) einreichen. Für sämtliche Leistungen, die Ihre Krankenkasse auch einem Kassenarzt nicht bezahlt, erhalten Sie gem. den gesetzlichen Vorgaben vor der Behandlung einen verbindlichen Heilkostenplan.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gem. gültigem Kassenvertrag nur zu folgenden Leistungen zahlungsverpflichtet:

Zahnfüllungen (da die Kassentarife für Amalgamfüllungen für die bei uns ausschliesslich verwendeten Keramikfüllungen ab 2005 nicht mehr kostendeckend waren wird zuzüglich zum Kassentarif der Materialverbrauch verrechnet.)
Wurzelbehandlungen
zahnerhaltende Operationen (z.B.: Wurzelspitzenresektionen, Kieferzysten-Operationen). Die Kosten für Ultraschall-Applikatoren und eventuell medizinisch indizierte Knochenersatzmaterialien müssen als Materialkosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Entfernung von Zähnen/Wurzelresten/Weisheitszähnen (zuzüglich der Material-Kosten für Ultraschall-Applikatoren oder Knochenersatz-Material)
Teil- und Totalprothesen in Standardausführung
Für fixe und abnehmbare Zahnspangen, Teil- und Totalprothesen mit und ohne Klammerzahnkronen leisten die verschiedenen Krankenkassen - wie auch bei Kassenzahnärzten - auf vorhergehenden Antrag nur Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe (50-80%).

Für Versicherte der BVA, SVA, Bauernkrankenkasse, KFA etc. ergibt sich daher bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes keine Kostendifferenz zu einem Kassenzahnarzt, da ein Selbstbehalt generell vorgeschrieben ist. Das heisst, es macht für Sie keinen Unterschied ob Sie einen Wahlarzt mit Privatpatientenservice oder einen Kassenarzt aufsuchen.

Für Versicherte der Gebietskrankenkassen werden 20% der Honorarsumme für die Bearbeitung der Wahlarzthonorarnote einbehalten.

Alle anderen Leistungen wie Aufpreise für Ultraschallchirurgie und weisse Füllungen sowie Knochenaufbau-Materialien, Mundhygieneprogramme, Zahnaufhellungen, Parodontosebehandlungen, Zahnimplantate, Laserbehandlungen, kosmetische Gesichtschirurgie, Inlays, Kronen, Brücken sind - wie auch bei jedem Kassenzahnarzt - Privatleistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Im Bereich der Privatleistungen liegt Ihr Zentrum in der Preiskalkulation jedoch weit unter dem österreichischen Durchschnitt und unterbietet auch die offiziellen Honorarrichtlinien der Österreichischen Ärztekammer.

Bitte haben Sie Verständnis dass wir genauso wie Kassenzahnärzte keinen Einfluss auf die Rückerstattungen der gesetzlichen Krankenkassen für bewilligungspflichtige Behandlungen (Zahnspangen, Zahnprothesen, CT-Untersuchungen etc.)  haben und Ablehnungen eines Antrags durch Ihre Krankenkasse nicht beeinflussen können. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur auf die Grundleistungen wie Zahnfüllungen mit Amalgam, Zahnentfernungen und Wurzelspitzenresektionen mit Knochenbohrern- und -meisseln, Wurzelbehandlungen und abnehmbare Prothesen in Standardausführung.

PATIENTEN MIT EINER KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

Wenn Sie im Besitz einer KRANKENzusatzversicherung  sind (nicht ZAHNzusatzversicherung) werden alle chirurgischen Leistungen (Wurzelspitzenresektionen, Weisheitszahnoperationen, Parodontoseoperationen, Kieferknochenvermehrung, Nasenoperationen sofern eine medizinische Begründung wie Schiefstand nach Unfall oder Nasenscheidwandverkrümmung vorliegt etc.) in Vollnarkose in der Privatklinik Josefstadt/Confraternität durchgeführt und direkt mit Ihrer Zusatzversicherung verrechnet. Die Krankenzusatzversicherung bezahlt jedoch keine zahnärztlichen Leistungen wie Kronen und Brücken und bei manchen Krankenzusatzversicherungen sind Operationen zum Knochenaufbau und/oder Setzen von Zahnimplantaten dezidiert ausgeschlossen!

Da es mittlerweile zahllose Versicherungsvarianten gibt informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsvertreter bzw. Ihrer Versicherungsanstalt welche kiefer- und gesichtschirurgischen Leistungen in Ihrem speziellen Versicherungsvertrag inkludiert sind.

Wenn Sie im Besitz einer ZAHNzusatzversicherung sind übernimmt Ihr Versicherer zumeist einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten für Privatleistungen (je nach Versicherungsvertrag zwischen 50% und 80%, sehr selten 100%) bis zu einem in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Maximalbetrag pro Jahr. Die Details finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.



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Wohlfühl-Ambiente

Auch wenn die Wartezeit auf Ihren Termin bei Prof. Trödhan nur sehr kurz ist: unsere bequemen Sitzgruppen mit Bar laden zum Verweilen ein. Im Sommer steht Ihnen und Ihrer Begleitung auch die Sonnenterasse für sommerliche Entspannung und ein Sonnenbad zur Verfügung.

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modernste Prothetik

Beginnend bei einfachen weissen Zahnfüllungen über Keramik-Zahnkronen und fix zementierte Keramikbrücken setzen Prof. Trödhan und seine Zahntechniklabors ausschliesslich die modernsten und beständigsten Materialien für Ihre Behandlung ein.

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Parodontose-Behandlung

Zeitgemässe und effektive Parodontose - Behandlung erfolgt heutzutage nur mehr in den seltensten Fällen chirurgisch. Auch hier garantieren Ultraschall- und Lasersysteme fast schmerzlos optimale Behandlungserfolge sowie eine effektive Parodontosevorbeugung.